2. Gewährte Rechte und Einschränkungen. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:
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| 2.1 |
Universal Music GmbH gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, kostenfrei übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des erworbenen Lizenzmaterials, dies jedoch lediglich in dem in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Ausmaß. Das Nutzungsrecht ist strikt beschränkt auf den Nutzungszweck der journalistischen Berichterstattung, die dazugehörigen Medien (Print, TV, Online-Portale, etc.) und das Nutzungsgebiet Deutschland, Österreich und Schweiz. Die zeitliche Dauer und die Bildgröße sind, soweit in den Rechten und Einschränkungen auf www.journalistenlounge.de nicht anders bestimmt, nicht beschränkt. Unbeschadet von Satz 1 kann dieses Recht von Auftragnehmern des Lizenznehmers zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich die Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichten.
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| 2.2 |
Genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird; alle anderweitigen manuellen oder elektronischen Drehungen, Bearbeitungen, Veränderungen oder Eingriffe bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Universal Music GmbH.
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| 2.3 |
Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Universal Music GmbH keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.
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| 2.4 |
Das Lizenzmaterial darf nicht zu ungesetzlichen Nutzungen, zur Verletzung von Rechten Dritter, zur Diffamierung, Diskriminierung bzw. Herabsetzung einer Person, Firma, Institution, Marke oder Produktes oder in einer Form, die letztere bzw. das Motiv eines Bildes in einem negativen oder ungünstigen Licht darstellen bzw. erscheinen lassen oder ins Lächerliche ziehen können verwendet werden; und zwar weder unmittelbar noch im Kontext mit oder in Gegenüberstellung zu solchen spezifischen Inhalten.
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| 2.5 |
Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Universal Music GmbH nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
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| 2.6 |
Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht auf eine Weise in Medien verfügbar machen, die Dritten das Herunterladen oder Extrahieren des Lizenzmaterials als Einzeldatei ermöglicht oder dazu einlädt.
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| 2.7 |
Die Verwendung des Bildmaterials für kommerzielle Zwecke, für Marketing- oder Werbezwecke oder für den Verkauf von Waren bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Universal Music GmbH.
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| 2.8 |
Soweit der Erwerber eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Erwerber hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Erwerber ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Erwerber in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer.
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| 2.9 |
Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch implizit falsche Angaben machen, dass der Lizenznehmer der ursprüngliche Schöpfer einer visuellen Arbeit ist, dessen wesentliche künstlerische Teile von dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.
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| 2.10 |
Soweit nicht dem Lizenznehmer gesondert mitgeteilt wird, vergibt Universal Music GmbH keine Rechte für die Nutzung von Namen, Menschen, Marken, Warenaufmachung, Logos, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten, im Lizenzmaterial enthaltenen Audiomaterialien, Design-Arbeiten, Kunstwerken oder Architektur und gibt diesbezüglich keinerlei Zusicherungen ab. Der Lizenznehmer hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des Lizenzmaterials eine Rechteeinräumung erforderlich ist, und muss diese selbst beschaffen.
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3. Nachweise und geistiges Eigentum. |
| 3.1 |
Urheberrecht. Dem Lizenznehmer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gewährt Universal Music GmbH dem Lizenznehmer weder ausdrücklich noch konkludent ein Recht oder eine Lizenz an dem Lizenzmaterial.
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| 3.2 |
Eingetragene Marken. In Zusammenhang mit der Verwendung von ‚Universal Music GmbH’ oder sonstigen Markennamen, eingetragenen Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Universal Music GmbH, Universal Music GmbH oder dessen Partnern und verbundene Unternehmen iSd § 15 AktG, einschließlich der Namen aller Lizenzmaterial-Kollektionen ('Marken'), erkennt der Lizenznehmer an, dass (i) diese Marken alleiniges Eigentum von Universal Music GmbH oder dessen Partnern sind und bleiben, (ii) solange dies nicht zur Erfüllung von Nachweisverpflichtungen nach diesem Vertrag ausdrücklich erforderlich ist, dem Lizenznehmer durch diesen Vertrag keinerlei Nutzungsrechte in Verbindung mit den Marken übertragen werden und (iii) der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Gültigkeit der Marken anficht.
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| 3.3 |
Bildnachweis. Falls in Rechten und Einschränkungen nicht anders angegeben, muss jeglichem verwendeten Lizenzmaterial in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk hinzugefügt werden: '[Name des Fotografen, sofern auf www.journalistenlounge.de angegeben]/ Universal Music GmbH]' oder ein anderer auf der Website von Universal Music GmbH dargestellter Urhebervermerk. Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, so kann Universal Music GmbH nach billigem Ermessen die Zahlung einer marktüblichen Gebühr verlangen. Alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Universal Music GmbH nach Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.
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| 3.4 |
Belegexemplare. Von jeder Veröffentlichung sind der Universal Music GmbH umgehend zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist der Universal Music GmbH anzuzeigen. Die Übersendung der Belegexemplare ist eine wesentliche Pflicht des Lizenznehmers. Ist die Lieferung der Belegexemplare unterblieben oder unvollständig, so ist die Universal Music GmbH berechtigt für die Anmahnung der Lieferung € 50,-- zu fordern. Unterbleibt die Lieferung der Belegexemplare trotz Mahnung, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Ladenverkaufspreises, mindestens jedoch € 100,-- pro Exemplar fällig. Falls die elektronische Verwendung eines Bildes in Netzwerken gestattet wurde, hat der Lizenznehmer der Universal Music GmbH den URL und alle ggf. notwendigen Passwörter oder Bildschirmabbildungen zu liefern.
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| 3.5 |
Nachweis für Audio- oder visuelles Material. Wird Lizenzmaterial in Audio-/visuellem Material in redaktionellem Kontext oder in nicht redaktionellem Kontext verwendet, in dem aber Nachweise für weitere Anbieter von Lizenzmaterial angegeben sind, so ist der Nachweis nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in gleicher Größe und an vergleichbarer Stelle wie bei diesen sonstigen Nachweisen anzugeben.
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| 3.6 |
Benachrichtigung über Zuwiderhandlungen. Der Lizenznehmer setzt Universal Music GmbH umgehend in Kenntnis, wenn er weiß oder den Verdacht hegt, dass Dritte, die über den Lizenznehmer Zugang zum Lizenzmaterial bekommen haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden oder die Schutzrechte von Universal Music GmbH, einschließlich Marken- und Urheberrechte, verletzen.
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